Das Bundesministerium für Gesundheit lässt sich von der WHO nicht „ermutigen“, etwas für die Menschen mit Schuppenflechte (Psoriasis) zu tun. Bleibt die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation zur Psoriasis in Deutschland ohne Folgen?
Das DPB-Jugendcamp war auch im Jahr 2016 wieder ein voller Erfolg. Lesen Sie hier den Kurzbericht.
Was das Camp alles kann, sehen Sie in dem kurzen Film.
Psoriasis ist eine lebensbegleitende Erkrankung mit vielfältigen Facetten. Wurde die Krankheit früher auf ‚Anordnung‘ des Arztes überwiegend topisch und mit Licht behandelt, war ein weiterer Meilenstein die Zulassung von innerlichen Therapien (Methotrexat, Ciclosporin und Acitretin). Diesen therapeutischen Möglichkeiten folgten die Fumarate und als Paradigmenwechsel in der systemischen Therapie der Psoriasis die Biologika. Behandeln oder begleiten, war die Überschrift des Gesprächs mit Beiratsmitglied Prof. Dr. Ulrich Mrowietz, Kiel.
Der an Schuppenflechte (Psoriasis) erkrankte niedersächsische Landtagsabgeordnete Martin Bäumer (CDU) sollte im Steigenberger Hotel Berlin eine Sonderreinigungsgebühr entrichten, weil sein Zimmer aufgrund der Hautschuppen nicht zum „normalen“ Tarif gereinigt werden könne.
Für die Psoriasis-Arthritis ist es belegt: Diese Erkrankung geht mit Erschöpfung und fehlender Energie einher. Der medizinische Begriff dafür ist Fatigue. Ungeklärt aber möglich ist ein solcher Zusammenhang auch bei einer Psoriasis ohne Gelenkbeteiligung.
Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses fordert der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) erneut die Verordnungsfähigkeit für UV-Teilkörperbestrahlungsgeräte zur Heimbehandlung der Schuppenflechte (Psoriasis).
Gleich zwei Umfragen im Jahr 2016 bestätigen, was der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) seit über 40 Jahren weiß: In Deutschland leiden Menschen mit Schuppenflechte (Psoriasis) unter Stigmatisierung und Ausgrenzung. Unwissenheit und Vorurteile über die Erkrankung sind in der Bevölkerung weit verbreitet.
Was passiert eigentlich, wenn Ihrem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterläuft und Sie dadurch einen körperlichen Schaden erleiden? Ganz einfach: Ihr Arzt hat eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift und Sie entschädigt. HOFFENTLICH. Denn es ist keineswegs hinreichend geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verfügen.